Prüfungsordnung
Geisenfelder Nachsuche
Schweissprüfung Nachsuche auf künstlicher Fährte ohne Richterbegleitung („Geisenfelder Nachsuche“)
Zweck der Prüfung: | Mit der Mit der Prüfung (Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung) soll der Nachsucheneinsatz möglichst nah an der jagdlichen Praxis geprüft werden. Dabei ist wesentlich, dass das Nachsuchengespann nicht durch begleitende Richter gestört bzw. beeinflusst wird. Führer und Hund sind bei der Fährtenarbeit vollkommen auf sich alleine gestellt.Prüfung (Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung) soll der Nachsucheneinsatz möglichst nah an der jagdlichen Praxis geprüft werden. | |
Zulassung: | Zugelassen werden alle vom JGHV anerkannte und zugelassene Jagdhunde(-rassen), die den Nachweis einer bestandenen Verbandsschweißprüfung (VSwP) oder einer Verbandsfährtenschuhprüfung (VFsP) nachweisen können. Weiter können Hunde von Spezialzuchtvereinen, die eine gleichwertige Prüfung bei diesen bestanden haben, zugelassen werden. Voraussetzung für die Zulassung ist ein Mindestalter von zwei Jahren und der Nachweis sicht- oder spur- und/oder fährtenlauten Jagens. Lautnachweise, die in einem Schwarzwildgatter erbracht wurden, werden nicht anerkannt. | |
Meldung: | Zur Meldung kann das aktuelle Formblatt 1 des JGHV mit dem handschriftlichen Zusatz „Geisenfelder Nachsuche“ verwendet werden. Die Angaben auf dem Formblatt müssen mit der Ahnentafel und denen des Impfnachweises des zu meldenden Hundes übereinstimmen. | |
Verbandsrichter: | Das Legen der Fährten muss von einem Verbandsschweißrichter unter Mithilfe eines weiteren JGHV-Verbandsrichters erfolgen. Dieser mithelfende Richter muss kein Verbandsschweißrichter sein. Am Prüfungstag kann das Einweisen der Nachsuchengespanne „am Anschuss“ jeweils durch einen JGHV-Verbandsrichter erfolgen. Dieser muss kein Verbandschweißrichter sein. | |
Herstellen der Fährten: | Die Fährten werden von der Suchenleitung in den Tagen vor der Prüfung vorbereitet. Die Fährten werden nach der zum Zeitpunkt der Prüfung. gültigen VSwPO oder VFsPO hergestellt. Der jeweilige Anschuss wird dabei brauchtumsgerecht angelegt und mit den bereitgestellten Fährtennummern-Tafeln gekennzeichnet. Die Fährten selbst, sind, je nach Meldung, getreten oder mit einem ¼ L Schweiß getupft. Bei den getupften Fährten wird Schweiß vom Rehwild verwendet. Bei den Fährtenschuhfährten kommen Schweiß und Schalen vom Rotwild zur Anwendung. Fährtenschuhe, Tupfstöcke, Schalen, Schweiß, Schnitthaare, Lungenstücke und Verweiserpunkte werden von der Suchenleitung an die Richter ausgegeben. Die im Vorfeld im Fährtenverlauf für die Richter angebrachten Markierungen müssen bei der Herstellung der Fährten vollständig entfernt werden und der Suchenleitung im Anschluss übergeben werden. An den Verweiserpunkten und Wundbetten werden von den Richtern speziell markierte Blätter einer bestimmten Laubbaumart abgelegt. Die Blätter sollen unmittelbar neben den Verweiserpunkten, bzw. Wundbetten abgelegt werden. | |
Ablauf der Prüfung: | Die Nachsuchen Gespanne werden vom Richter unmittelbar am Anschuss angesetzt. Eine Suche des Anschusses findet, abweichend von der VSwPO bzw. VFsPO nicht statt. Nachdem das Gespann die Arbeit aufgenommen hat (max. 10 Min.), verlässt der Richter den Anschussbereich und begibt sich zum Fährtenende, ohne den Hundeführer dabei zu beeinflussen. Das Gespann hat zwei Stunden Zeit um zum Fährtenende zu finden. Als Beweis seiner Fährtentreue soll der Hundeführer die ausgelegten Verweiserblätter, der amPrüfungstag bekannt gegebenen Laubbaumart finden und am Fährtenende, dem dort wartenden Richter, übergeben. | |
Ergebnis: | Der am Ende der Fährte wartende Richter notiert die vom Nachsuchen-gespann benötigte Arbeitszeit und meldet diese unter Vorlage der ihm überreichten Verweiserblätter der Prüfungsleitung. | |
Preisverleihung: | Am Ende Prüfung werden die Ergebnisse aller Gespanne in nachfolgender Reihung aufgelistet:
Das Gespann, welches in Summe die meisten Blätter vorlegen kann wird zum „Suchensieger“ ernannt. Legen mehrere Gespanne die gleiche Zahl von Blättern vor, so wird nach der benötigten Arbeitszeit gereiht. | |
Zusätzliche Hinweise: | Die „Geisenfelder Nachsuche“ ist keine Verbandsprüfung des JGHV. Im Wesentlichen unterscheidet sich die Geisenfelder Nachsuche in den oben genannten Punkten von einer Verbandsschweißprüfung oder /Verbandsfährtenschuhprüfung. Der JGV Donau-Altmühlecke erkennt die Regularien des JGHV ohne Ausnahme an. Deshalb gelten für die Geisenfelder Nachsuche die Anforderungen der PO Schweiß des JGHV mit Ausnahme der hier abweichend genannten Angaben. Gegen die vom Veranstalter getroffene Bewertung kann kein Einspruch eingelegt werden. Die Bewertung ist endgültig. Mit der Abgabe der Meldung anerkennt der Meldende die PO dieser Prüfung. | |
Stand 01.2023 |